Deutschland Dienstflagge Flagge / Fahne 90cmx150
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar (halbmast)
- Tag der Arbeit; 1. Mai
- Europatag; 9. Mai
- Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes; 23. Mai
- Jahrestag des Arbeiteraufstandes vom 17. Juni 1953 in Ostberlin (DDR)
- Jahrestages des Hitler- Attentats vom 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober
- Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (halbmast)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Die Dienstgebäude der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland werden täglich beflaggt, wenn dies ortsüblich ist. Wenn nicht täglich beflaggt wird, ist an den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen des Bundes zu flaggen. Zudem ist am Nationalfeiertag des Gastlandes zu flaggen.
Beflaggungserlass der Bundesrepublik Deutschland